Die Streikenden der TV-L-Tarifrunde 2023 haben die Hauptstadtzulage erkämpft!

Der Personalrat Dahlem wurde vom Präsidium der Freien Universität (FU) darüber informiert (s. Information des PRD), dass die FU inzwischen selbst davon ausgeht, das Verfahren zur Hauptstadtzulage vor dem Landesarbeitsgericht zu verlieren. Ein Urteil wird für den 13.10.2026 erwartet. Das FU-Präsidium teilte dem Personalrat Dahlem mit, die Zulage im Dezember 2026 rückwirkend auszuzahlen, sofern das Landesarbeitsgericht feststellt, dass die Hauptstadtzulage auch für FU-Beschäftigte zu zahlen ist. Unserem Kenntnisstand nach weigert sich der Berliner Senat jedoch bis heute, die Finanzierung zu übernehmen.

Dass die Hauptstadtzulage nun u.a. auch für FU-Beschäftigte angewendet werden muss, ist jedoch nicht das Ergebnis großzügiger Entscheidungen von Hochschulleitungen oder politischen Verantwortungsträgern. Die Hauptstadtzulage wurde vielmehr von den Streikenden der TV-L-Tarifrunde 2023 gegen erhebliche Widerstände der Arbeitgeber*innen erkämpft, nicht zuletzt als Wermutstropfen für einen mäßigen Tarifabschluss, der einen Reallohnverlust beinhaltete.

Wir erinnern uns, welchem Druck die Streikenden während der TV-L Tarifrunde 2023 ausgesetzt waren. Streikabzüge wurden innerhalb weniger Tage umgesetzt, während Beschäftigte bei der Auszahlung anderer tariflicher Ansprüche häufig mit Verweis auf fehlende personelle Ressourcen vertröstet wurden. Auch wurden Streikende mal wieder kritisch beäugt oder als „unsolidarisch“ dargestellt, weil sie ihre Arbeit niedergelegt haben. Der Erfolg bei der Hauptstadtzulage zeigt jedoch das genaue Gegenteil: Die Streikenden der Tarifrunde 2023 haben durch ihr kollektives Handeln für alle Beschäftigten bessere Einkommen erkämpft. Ohne die Streikenden gäbe es diesen Erfolg nicht. Die höheren Einkommen können nun dazu führen, dass weniger Personal abwandert und sich die FU besser auf dem Arbeitsmarkt präsentieren kann. Gerade mit Blick auf kommende Tarifauseinandersetzungen ist es deshalb wichtig, die Geschichte dieses Erfolgs richtig zu erzählen.

Sollte das Landesarbeitsgericht entscheiden, dass die Hauptstadtzulage u.a. auch FU-Beschäftigten zusteht, bedeutet das nichts anderes, als dass den Beschäftigten diese Leistung seit dem 1. April 2025 tarifwidrig vorenthalten wurde – in einer Zeit hoher Inflation und erheblicher Reallohnverluste. In Berlin mussten zudem eine Vielzahl an Beschäftigten Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Verantwortlich dafür ist nicht zuletzt ein Senat unter SPD-Beteiligung, der Beschäftigten und Studierenden Sparzwänge auferlegt und Kolleg*innen in die Arbeitslosigkeit geschickt hat. Erneut mussten Verbesserungen, die tariflich erkämpft wurden, vor Gericht durchgesetzt werden, was überflüssige zusätzliche Kosten verursacht hat.

Dass wir in Zeiten der Kürzungen die Hauptstadtzulage erstreikt haben, sollte uns Streikenden Mut machen, uns nun auch entschieden gegen Kürzungen, den sozialen Kahlschlag und die arbeitnehmerfeindlichen Reformen der Bundesregierung zugunsten einer astronomischen Aufrüstung zur Wehr zu setzen. 

Die ver.di-Betriebsgruppe FU hatte bereits in der Tarifrunde 2023 als zentrale Forderung „1000 Euro mehr für alle!“ vorgeschlagen. Damit wäre für alle Entgeltgruppen bundesweit ein Reallohnverlust zu vermeiden gewesen und „Sonderforderungen“ überflüssig geworden, die oft ein Potenzial für Spaltung beinhalten – so auch die Hauptstadtzulage. Schließlich haben beispielsweise die Beschäftigten der Uni Potsdam im Schnitt nicht geringere Lebenshaltungskosten als ihre Berliner Kolleg*innen. 

Wir fordern deshalb nicht nur gleiche Bezahlung für alle TV-L-Beschäftigten (inkl. der sog. „Anwender“) in Berlin, sondern auch eine entsprechende Zulage in den anderen Bundesländern. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – überall!

Wir fordern, dass die Hauptstadtzulage für alle Sektoren angewandt wird, die derzeit darum kämpfen und den Kürzungen ausgesetzt sind z.B. die sog. Anwender, Beschäftigte freier Träger und landesnaher Einrichtungen sowie den Beschäftigten, die ausgegliedert wurden.

Wir fordern, dass die Hauptstadtzulage nicht nur nachgezahlt, sondern verzinst und die Jahressonderzahlung angepasst wird. Wer 17 Monate auf Geld warten muss, das ihm zusteht, darf daraus keinen finanziellen Nachteil haben.

Außerdem fordern wir, dass die Nachzahlungen steuerlich so behandelt werden, dass den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Die Hauptstadtzulage muss den jeweiligen Anspruchszeiträumen zugeordnet werden.

Ebenso erwarten wir, dass ehemalige Beschäftigte ihre Ansprüche unaufgefordert ausgezahlt bekommen. Gerade vor dem Hintergrund auslaufender Befristungen und der aktuellen Sparmaßnahmen wäre es inakzeptabel, wenn ehemalige Kolleg*innen, die möglicherweise inzwischen arbeitslos geworden sind, ihren Ansprüchen hinterherlaufen müssen.

Gleiches gilt für die Angehörigen verstorbener Kolleg*innen. Auch hier müssen bestehende Ansprüche unaufgefordert an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Wir hoffen, wir sehen uns bei den nächsten Protesten und Streiks wieder.

FU-Beschäftigte für eine kämpferische Gewerkschaft

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